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0% Quellensteuer auf Staatsanleihen, Schatzwechsel und Leasingzertifikate bis zum 31. Dezember 2026 verlängert

STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-91 // Mit dem Präsidialerlass vom 20. Juni 2026 wurde die ermäßigte Quellensteuer von 0 % auf Einkünfte aus Staatsanleihen, Schatzwechseln und Leasingzertifikaten bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-91 DATUM: 01.07.2026

Mit dem im Amtsblatt vom 20. Juni 2026 (Nr. 33286) veröffentlichten Präsidialerlass Nr. 11444 wurde eine wichtige Fristverlängerung bezüglich der Quellensteueranwendungen auf Einkünfte aus Finanzinvestitionsinstrumenten vorgenommen.

Die Details der Regelung, die im Rahmen der Ermächtigung im siebzehnten Absatz des vorläufigen Artikels 67 des Einkommensteuergesetzes Nr. 193 getroffen wurde, sind nachfolgend zusammengefasst:

1. Finanzinstrumente mit verlängerten Fristen

Die Finanzinstrumente, die weiterhin von der Anwendung des ermäßigten Quellensteuersatzes profitieren werden, sind folgende:

  • Einkünfte aus Staatsanleihen,

  • Einkünfte aus Schatzwechseln,

  • Einkünfte aus Leasingzertifikaten, die von gemäß Gesetz Nr. 4749 gegründeten Asset-Leasing-Gesellschaften ausgegeben werden.

2. Neuer Anwendungszeitraum

  • Durch die Änderung des Ausdrucks „30/6/2026“ im vorläufigen Artikel 4 des dem Ministerratsbeschluss Nr. 2006/10731 beigefügten Beschlusses wurde die Anwendungsdauer des vorläufigen Artikels um 6 Monate verlängert.

  • Dementsprechend gilt die Anwendung des ermäßigten Quellensteuersatzes (0 %) auf Einkünfte aus den oben genannten Anlageinstrumenten bis zum 31. Dezember 2026 (einschließlich dieses Datums).

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

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