Rundschreiben zur Lohnsteuerbefreiung für Zuwendungen an Arbeitnehmer in Form von Aktien geändert
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-96 // Durch die Änderung des aufgehobenen Artikels 17 des Einkommensteuergesetzes mit dem Gesetz Nr. 7582 wurde die Obergrenze der Einkommensteuerbefreiung für Aktien, die Arbeitnehmern von Arbeitgebern, die als Techno-Initiative-Unternehmen gelten, gewährt werden, auf das Zweifache des jährlichen Bruttolohns erhöht und die für die Befreiung erforderlichen Haltefristen wurden verkürzt. Die Verfahren und Grundsätze zu diesen Änderungen wurden mit dem Allgemeinen Einkommensteuer-Rundschreiben Serien-Nr. 335 erläutert.
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