Abfindungs-Höchstgrenze für die zweite Jahreshälfte 2026 festgelegt
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-98 // Der steuerfreie Höchstbetrag für Abfindungen, der zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31. Dezember 2026 gilt, wurde auf 73.729,87 TL festgelegt.
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