Grenze der rechtskräftigen Sozialversicherungsschulden für öffentliche Ausschreibungen auf 50.000 TL angehoben
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-116 // Mit der am 16. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlichten Änderung wurde die Höchstgrenze für rechtskräftige Sozialversicherungsbeitragsschulden, die zum Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen führt, mit Wirkung zum 15. November 2026 von 5.000 TL auf 50.000 TL angehoben.
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