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3.500 TL SGK-Prämienunterstützung pro Versichertem für Unternehmen mit Tourismusbetriebszertifikat

STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-103 // Mit Artikel 11 des Gesetzes Nr. 7590, das am 24.07.2026 von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen und im Amtsblatt Nr. 33326 vom 31.07.2026 veröffentlicht wurde, wurde dem Gesetz Nr. 4447 der vorläufige Artikel 36 hinzugefügt. Mit dem hinzugefügten Artikel wird Beherbergungsbetrieben des Privatsektors, die über ein Tourismusbetriebszertifikat verfügen, für den Zeitraum 01.05.2026 - 31.12.2026 eine monatliche Unterstützung von maximal 3.500,10 TL pro versichertem Arbeitnehmer gewährt.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-103 DATUM: 01.08.2026

PRÄMIENUNTERSTÜTZUNG, DIE IM ZEITRAUM MAI-DEZEMBER 2026 ANZUWENDEN IST

Mit Artikel 11 des am 24.07.2026 vom Parlament verabschiedeten „Gesetzes zur Änderung bestimmter Gesetze und Gesetzesdekrete“ Nr. 7590 wurde festgelegt, dass Beherbergungsbetrieben des Privatsektors, die über ein Tourismusbetriebszertifikat verfügen, für den Zeitraum vom 01.05.2026 bis zum 31.12.2026 eine Sozialversicherungsprämienunterstützung (SGK) von maximal 3.500,10 TL (30 Tage x 116,67 TL) pro Monat und versichertem Arbeitnehmer gewährt wird.

Fragen zur Sozialversicherungsprämienunterstützung werden im Folgenden erläutert:

  1. Unterstützungsbetrag und Berechnung: Der Betrag, der sich aus der Multiplikation der Prämienzahlungstage der Versicherten, die im Rahmen von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 5510 mit der Quellensteuer- und Prämiendienstleistungsdeklaration, die im betreffenden Monat/Zeitraum eingereicht wurde, als den langfristigen Versicherungszweigen unterliegend gemeldet wurden, mit 116,67 Türkischen Lira ergibt, wird aus dem Arbeitslosenversicherungsfonds gedeckt, indem er von den Versicherungsprämien abgezogen wird, die diese Arbeitsstätten an die Sozialversicherungsanstalt zahlen werden. (Beispiel: 30 Prämienzahlungstage x 116,67 TL = 3.500,10 TL).
  2. Geltungsbereich und Ausnahmen: Nur Beherbergungsbetriebe des Privatsektors, die „über ein Tourismusbetriebszertifikat verfügen“, profitieren von dieser Unterstützung. Diese Unterstützung KANN NICHT für Arbeitnehmer genutzt werden, die der Sozialversicherungs-Unterstützungsprämie (SGDP) unterliegen (Rentner), für ausländische Versicherte und für Versicherte, die im Ausland arbeiten.
  3. Unterstützungszeitraum: Die Versicherungsprämienunterstützung wird im Zeitraum von Mai bis Dezember 2026 (8 Monate) gewährt, beschränkt auf die Monate, in denen die Einrichtung in Betrieb ist.
  4. Abzugsverfahren: Der mit der Versicherungsprämienunterstützung bereitzustellende Rabattbetrag wird von den im Folgemonat/in den Folgemonaten entstehenden Versicherungsprämienschulden abgezogen.
  5. Antragsvoraussetzung: Es ist nicht erforderlich, einen separaten Antrag bei der SGK zu stellen, um von dieser Unterstützung zu profitieren.
  6. Deklarationspflicht: Monatliche Prämien- und Dienstleistungsdokumente oder Quellensteuer- und Prämiendienstleistungsdeklarationen für den Zeitraum Mai bis Dezember 2026 müssen innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht werden.
  7. Schuldenfreiheitserfordernis: Es dürfen keine Prämien-, Verwaltungsstrafen- oder damit verbundenen Verspätungsstrafen- und Verspätungszuschlagsschulden gegenüber der SGK bestehen, oder die fragliche Schuld muss in Raten aufgeteilt/restrukturiert worden sein (im Rahmen des Gesetzes Nr. 6183 oder anderer relevanter Gesetze).
  8. Prüfungen und Sanktionen: Bei Untersuchungen und Prüfungen, die auf Gerichtsbeschluss oder durch für Prüfung und Kontrolle befugte Beamte für die Monate/Zeiträume Mai bis Dezember 2026 durchgeführt werden; wird von den Arbeitsstätten, bei denen festgestellt wird, dass sie die von ihnen beschäftigten Personen nicht als versichert gemeldet oder die gemeldeten Versicherten nicht tatsächlich beschäftigt haben, und von den Arbeitsstätten, bei denen festgestellt wird, dass sie die der Prämie unterliegenden Einkünfte der Versicherten der SGK nicht oder zu niedrig gemeldet haben, der vom Fonds gedeckte Betrag zusammen mit der Verspätungsstrafe und dem Verspätungszuschlag zurückgefordert.

Wird jedoch festgestellt, dass die der Prämie unterliegenden Einkünfte in einem Betrag zu niedrig gemeldet wurden, der ein Zehntel des monatlichen Bruttomindestlohns (3.303 TL) für die Monate/Zeiträume Mai bis Dezember 2026 im betreffenden Monat nicht übersteigt, profitieren Arbeitsstätten, die diesen Mangel innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Warnung der SGK beheben, weiterhin von der Unterstützung.

  1. Nutzung mit anderen Anreizen: Wenn Arbeitsstätten, die von dieser Unterstützung profitieren, im selben Monat/Zeitraum auch von anderen Versicherungsprämienanreizen, -unterstützungen und -rabatten profitieren; darf der bereitzustellende Unterstützungsbetrag den an die SGK zu zahlenden Netto-Versicherungsprämienbetrag für den Monat/Zeitraum, in dem die Unterstützung in Anspruch genommen wird, nach Anwendung dieser Anreize, Unterstützungen und Rabatte nicht überschreiten.

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

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