Sie befinden sich hier:

Änderung der Garantieanwendung für lizenzpflichtige Tätigkeiten im Kraftstoff- und LPG-Markt

STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-102 // Bei den Garantieanwendungen (Sicherheitsleistungen) von Steuerzahlern, die lizenzpflichtigen Tätigkeiten im Rahmen des Erdölmarktgesetzes Nr. 5015 und des Gesetzes über den Markt für Flüssiggas (LPG) Nr. 5307 nachgehen, wurde eine Änderung vorgenommen. Steuerzahler, gegen die ein Steuerprüfungsbericht wegen der Ausstellung oder Verwendung von gefälschten oder irreführenden Dokumenten erstellt wurde, sind nun verpflichtet, eine Garantie in Höhe des 5-fachen des normalen Garantiebetrags zu leisten.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-102 DATUM: 01.08.2026

Diejenigen, die über eine Vertriebs-, Mineralöl- oder Händlerlizenz im Rahmen des Erdölmarktgesetzes Nr. 5015 verfügen, sowie diejenigen, die über eine Vertriebs- oder LPG-Autogas-Händlerlizenz im Rahmen des Gesetzes Nr. 5307 verfügen, unterliegen der Garantieanwendung gemäß dem wiederholten Artikel 257 des Steuerverfahrensgesetzes (VUK).

Unter normalen Umständen leisten diese Steuerzahler eine Garantie in Höhe von 1 % ihres gesamten jährlichen Bruttoumsatzes. Für regelkonforme (zuverlässige) Steuerzahler wird dieser Satz als ein Fünftel angewendet.

Mit dem Allgemeinen Kommuniqué Nr. 594 zum Steuerverfahrensgesetz, das am 31. Juli 2026 im Amtsblatt Nr. 33326 veröffentlicht wurde, wurde jedoch eine wesentliche Sanktionsänderung am bestehenden Kommuniqué Nr. 531 vorgenommen.

Anforderung der 5-fachen Garantie für Aussteller oder Nutzer gefälschter Dokumente

Mit der Änderung des Kommuniqués, gültig ab dem 31. Juli 2026:

  1. Steuerzahler, gegen die ein Steuerprüfungsbericht hinsichtlich der Ausstellung oder Verwendung gefälschter oder irreführender Dokumente erstellt wurde,
  2. Werden in der Zeit zwischen dem Datum, an dem die Steuerprüfungsberichte in die Unterlagen des Finanzamts aufgenommen werden, und dem Datum, an dem die in diesen Berichten genannten Sachverhalte rechtskräftig werden,
  3. Eine Garantie leisten, die dem 5-fachen der normalerweise von ihnen verlangten Sicherheitsleistung entspricht.

Frist von 30 Tagen

Nachdem die Berichte in die Unterlagen des Finanzamts aufgenommen wurden, erhalten die Steuerzahler ein offizielles Benachrichtigungsschreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihre Garantien innerhalb von 30 Tagen (auf das 5-fache) aufzustocken.

Vergleichende Zusammenfassung der Bestimmungen des Kommuniqués

Bisherige Anwendung (Vor der Änderung)

Die Garantie wird von Steuerzahlern, die das Recht haben, von der Steuersenkungsanwendung für regelkonforme Steuerzahler zu profitieren, zu einem Fünftel geleistet.

Neu hinzugefügte Bestimmung (Endgültige Fassung nach der Änderung)

a) Die Garantie wird von Steuerzahlern, die das Recht haben, von der Steuersenkungsanwendung für regelkonforme Steuerzahler zu profitieren, zu einem Fünftel geleistet.

b) Von Steuerzahlern, gegen die ein Steuerprüfungsbericht bezüglich der Ausstellung oder Verwendung gefälschter oder irreführender Dokumente erstellt wurde; wird das 5-fache des Betrags für den Zeitraum zwischen dem Datum, an dem die Steuerprüfungsberichte in die Aufzeichnungen des Finanzamts eingehen, und dem Datum, an dem die Angelegenheiten in diesen Berichten rechtskräftig werden, verlangt. Nach dem Datum, an dem die Berichte in die Aufzeichnungen des Finanzamts eingehen, werden die Steuerzahler durch ein ihnen zuzustellendes Schreiben aufgefordert, ihre Garantien innerhalb von 30 Tagen zu vervollständigen.

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

Yazıyı Paylaşın:

Soru, Görüş ve Öneri İçin Bize Yazın!

Daha Fazla Okuyun!