| STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-90 | DATUM: 01.07.2026 |
Mit dem am 1. Juli 2026 veröffentlichten Gesetz Nr. 7587 zur Änderung bestimmter Gesetze wurden wesentliche Aktualisierungen an den grundlegenden Steuergesetzen vorgenommen.
Die Details dieser Änderungen sind nachfolgend zusammengefasst:
1. Änderungen des Einkommensteuergesetzes
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Personen, die im Personenverkehr mit dem Taxi tätig sind und ihre Einnahmen ohne elektronische Fahrgelderhebungssysteme über ein vorgeschriebenes Taxi-Steuergerät ermitteln, können auf Antrag auf Umsatzbasis (10 % des inklusiven MwSt-Betrags) besteuert werden. Diese Regelung kann für maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden.
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Einnahmen aus der Veräußerung von gewerblichen Nummernschildern von Taxis, Kleinbussen und öffentlichen Dienstfahrzeugen, die vor dem 1. Juli 2026 im Besitz von Einkommensteuerpflichtigen waren, deren gewerbliche Einkünfte real besteuert werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
2. Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes (KDV)
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Einnahmen aus der Veräußerung von gewerblichen Kennzeichen, die von der Einkommensteuer befreit sind, wurden mit der Änderung des MwSt-Gesetzes auch von der MwSt befreit.
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Die Dauer der MwSt-Befreiung für die Lieferung von Wohnraum im Erdbebengebiet, der von ausländischen staatlichen Institutionen an öffentliche Verwaltungen des Gesamthaushalts gespendet wird, wurde vom 31. Dezember 2025 auf den 31. Dezember 2028 verlängert.
3. Änderungen des Steuerverfahrensgesetzes (VUK)
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Der Anwendungsbereich der Pflicht zur elektronischen Benachrichtigung (E-Benachrichtigung) wurde neu geordnet.Körperschaftsteuerpflichtige, reale Steuerpflichtige mit gewerblichen/landwirtschaftlichen/beruflichen Einkünften, Kollektiv-/Kommanditgesellschaften und Ersterwerber von Waren gemäß SCT-Gesetz Liste (II) sind verpflichtet, das E-Benachrichtigungssystem zu nutzen.
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Behinderte Personen mit einem Behinderungsgrad von 90 % oder mehr sind von der Pflicht zur Teilnahme am E-Benachrichtigungssystem befreit.
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Elektronische Benachrichtigungen gelten am Ende des fünften Tages nach ihrer Zustellung in das System als zugestellt.
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Die Obergrenze der Garantiebeträge, die von Personen verlangt werden können, die bestimmten lizenzpflichtigen Tätigkeiten nachgehen, kann bis auf das Fünffache der im Gesetz festgelegten Sätze und Beträge erhöht werden.
4. Änderungen des Gemeindeeinnahmengesetzes
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An Vergnügungsstätten mit Eintrittskarten wird keine Vergnügungssteuer mehr auf Eintrittskarten erhoben, die an Personen unter 18 Jahren oder an Schüler und Studenten unter 25 Jahren ausgegeben werden.