| STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-84 | DATUM: 13.06.2026 |
Mit dem im Amtsblatt vom 13. Juni 2026 (Nr. 33279) veröffentlichten Präsidialerlass Nr. 11414 wurde eine wichtige Regelung bezüglich der Stundungs- und Ratenzahlungsverfahren für Forderungen der Sozialversicherungsanstalt (SGK) getroffen.
Die Details dieser Änderung, die in Artikel 48 des Gesetzes Nr. 6183 im Rahmen der der Anstalt in Artikel 88 des Gesetzes Nr. 5510 erteilten Befugnis vorgenommen wurde, sind nachfolgend zusammengefasst.
1. Erhöhung der garantiefreien Stundungsgrenze
Zugunsten der Steuerzahler wurde die zuvor geltende Garantieanforderung für die Stundung von SGK-Schulden deutlich angehoben und die Grenze auf 10 Millionen TL erhöht.
2. Neue Grundsätze zur Garantieberechnung
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Für Stundungsverfahren von Steuerzahlern mit einer Gesamtschuld von bis zu 10.000.000 TL wird keinerlei Garantie verlangt.
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Übersteigt die Schuld 10.000.000 TL, wird keine Garantie für die gesamte Schuld verlangt; es reicht aus, eine Garantie in Höhe der Hälfte des 10 Millionen TL übersteigenden Betrags zu stellen.