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Einkommensteuerbefreiung für in qualifizierten Dienstleistungszentren beschäftigtes Personal

STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-93 // Mit dem Allgemeinen Einkommensteuer-Rundschreiben Serien-Nr. 334 wurden die Verfahren und Grundsätze bezüglich der Einführung von Einkommen- und Stempelsteuerbefreiungen erläutert, die auf bestimmte Grenzen (das 3- oder 5-fache des Mindestlohns) der Löhne von Personal angewendet werden, das in qualifizierten Dienstleistungszentren beschäftigt ist.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-93 DATUM: 06.07.2026

Nach den Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch das Gesetz Nr. 7582 vom 21. Mai 2026, die am 4. Juni 2026 in Kraft traten, wurde das richtungsweisende Allgemeine Einkommensteuer-Rundschreiben Serien-Nr. 334 im Amtsblatt vom 4. Juli 2026 veröffentlicht.

Die Details der Steuerbefreiungen, die qualifiziertem Dienstleistungspersonal im Rahmen dieses Rundschreibens gewährt werden, sind nachfolgend zusammengefasst:

1. Umfang und Grenzen der Befreiung (3- und 5-fache Regel)

  • Der Teil der Löhne von Personal, das in qualifizierten Dienstleistungszentren beschäftigt ist, der das Dreifache des Bruttomindestlohns nicht übersteigt, ist von der Einkommensteuer befreit. Der Teil des Lohns, der diesen Betrag übersteigt, wird nach den allgemeinen Bestimmungen besteuert.
  • Für Zentren, die im Istanbul Finance Center mit einem Teilnehmerzertifikat tätig sind, und für qualifizierte Dienstleistungszentren in Industriegebieten, die gemäß dem Gesetz über Industriegebiete Nr. 4737 gegründet und vom Präsidenten genehmigt wurden, kann diese Befreiungsgrenze bis zum **Fünffachen** des Bruttomindestlohns angewendet werden.

 2. Bedingungen für ein qualifiziertes Dienstleistungszentrum und Personal

Um von der Befreiung zu profitieren, muss das Unternehmen im Rahmen des Zusatzartikels 1 des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 folgende Bedingungen erfüllen:

  • Aktiv in mindestens drei verschiedenen Ländern tätig sein.
  • Gegründet worden sein, um Dienstleistungen für ein verbundenes Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe zu erbringen.
  • Eine Kapitalgesellschaft sein, die mindestens 80 % ihrer Jahreseinnahmen von verbundenen Unternehmen oder Unternehmensgruppen im Ausland erzielt.

3. Arten der abgedeckten Dienstleistungen

Die Dienstleistungen, die von qualifizierten Dienstleistungszentren erbracht und im Rahmen der Befreiung bewertet werden können, sind:

  • Finanzberatung, strategische Unternehmensberatung, Risiko-, Cash- und Liquiditätsmanagement sowie Finanzierungs- und Kreditgeschäfte.
  • Investitions- und Kapitalstrukturplanung, Budgetierung, Finanzberichterstattung, internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung.
  • Digitale Transformation, Technologieberatung, Investitions- und Datenanalyse.
  • Rechtsberatung (vorausgesetzt, die Rechtsberatung für inländische Aktivitäten oder türkisches Recht wird von einem zugelassenen Anwalt oder einer Anwaltspartnerschaft im Rahmen des Anwaltsgesetzes eingeholt).
  • Koordinierungs- und Managementdienstleistungen im Zusammenhang mit Aktivitäten wie Werbung, Markenmanagement, Personalwesen, Schulung, Vertrieb, Kundendienst nach dem Verkauf, technischer Support, Forschung und Entwicklung, Outsourcing und Prüfung neu entwickelter Produkte.

4. Stempelsteuerbefreiung und im Lohn enthaltene Zahlungen

  • Auf den einkommensteuerfreien Teil des Lohns des qualifizierten Dienstleistungspersonals wird auch eine Stempelsteuerbefreiung angewendet.
  • Zusätzlich zum monatlichen Gehalt, das dem qualifizierten Dienstleistungspersonal gezahlt wird, werden alle Zahlungen, die unter Bezeichnungen wie Überstunden, Prämien, Boni, Aufwandsentschädigungen und sonstige gewährte Vorteile geleistet werden, im Rahmen der Befreiungsberechnung ebenfalls als „Lohn“ bewertet.

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

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