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Erleichterung bei der Umstrukturierung und Stundung von öffentlichen Forderungen, die von Finanzämtern verfolgt werden

STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-85 // Mit dem am 16. Juni 2026 veröffentlichten Allgemeinen Inkasso-Rundschreiben wurden die Stundungsbedingungen für Steuerschulden gelockert; der jährliche Stundungszins wurde auf 29% gesenkt, die maximale Ratenlaufzeit auf 72 Monate erhöht und das garantiefreie Transaktionslimit auf 10 Millionen TL festgelegt.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-85 DATUM: 17.06.2026

Mit dem im Amtsblatt vom 16. Juni 2026 veröffentlichten Allgemeinen Inkasso-Rundschreiben Serie: B Nr. 20 wurden die Verfahren für die Stundung und Ratenzahlung von öffentlichen Forderungen, die von den dem Ministerium für Schatzamt und Finanzen angeschlossenen Finanzämtern verfolgt und eingezogen werden, neu festgelegt.

Die Details der neuen Regelung und die Antragsbedingungen sind nachfolgend zusammengefasst:

1. Umfang und Antragsfrist

  • Umfang: Öffentliche Forderungen, die bis zum 5. Juni 2026 (einschließlich dieses Datums) fällig, aber noch nicht bezahlt wurden, fallen in den Geltungsbereich der Umstrukturierung. (Sonderverbrauchsteuer, vorläufige Steuer für 2026 und damit verbundene Strafen sind ausgeschlossen) .

  • Antragsdatum: Steuerpflichtige, die von der Umstrukturierung profitieren möchten, müssen ihren Antrag spätestens bis zum 31. August 2026 stellen.

  • Zahlungsbeginn: Die Ratenzahlungen beginnen in monatlichen gleichen Raten ab September 2026.

2. Stundungszinsen und Ratenlaufzeiten

  • Der anzuwendende jährliche Stundungszinssatz wurde von 39% auf 29% aktualisiert.

  • Die Ratenlaufzeiten werden entsprechend der finanziellen Situation (Liquiditätsquote) der Schuldner wie folgt festgelegt:

    • Bis zu 36 Monate für diejenigen mit einer Liquiditätsquote von 0,50 oder höher,

    • Bis zu 48 Monate für diejenigen mit einer Liquiditätsquote von weniger als 0,50 und mehr als 0,30,

    • Bis zu 72 Monate für diejenigen mit einer Liquiditätsquote von 0,30 oder weniger.

  • Mehrwertsteuer (KDV) und Bank-/Versicherungsverkehrssteuer (BSMV) sowie die damit verbundenen Strafen können in maximal 12 Raten bezahlt werden.

3. Garantiebedingungen und Verletzungsstatus

  • 10 Millionen TL Grenze: Für öffentliche Forderungen mit einer Gesamtschuld von unter 10 Millionen TL wird keine Garantie verlangt. Bei Schulden über 10 Millionen TL wird nur für die Hälfte des übersteigenden Betrags eine Garantie verlangt.

  • Verletzungsbedingung: Die nicht fristgerechte oder unvollständige Zahlung von maximal zwei Raten innerhalb eines Kalenderjahres gilt nicht als Verletzungsgrund, und die Stundung wird nicht aufgehoben.

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

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