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Änderungen der Meldepflichten von Vermittlungsdienstanbietern, Anbietern sozialer Netzwerke und Hosting-Anbietern

STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-108 // Mit dem Allgemeinen Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetz (VUK) Nr. 538, das im Amtsblatt vom 31. Mai 2022 mit der Nummer 31852 veröffentlicht wurde, wurde für Vermittlungsdienstanbieter, Anbieter sozialer Netzwerke und Hosting-Anbieter, die die Veröffentlichung von Anzeigen für den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Gütern sowie Dienstleistungen vermitteln, die Verpflichtung eingeführt, der Finanzverwaltung innerhalb eines Monats bestimmte Informationen über die von ihnen durchgeführten Transaktionen elektronisch zu melden. Nach dem Aufhebungsbeschluss der Dritten Kammer des Staatsrats wurden jedoch mit dem VUK-Generalkommuniqué Nr. 595 Änderungen an dem besagten Kommuniqué vorgenommen, die Klarheit über die Art und den Inhalt der angeforderten Informationen schaffen und die Meldepflichten neu regeln.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-108 DATUM: 06.09.2026

NEUE PERIODE DER MELDEPFLICHT UND ENTSCHEIDUNG DES STAATSRATS

Mit dem am 31. Mai 2022 veröffentlichten VUK-Generalkommuniqué Nr. 538 wurde für Dienstanbieter (Anzeigenportale, E-Commerce-Plattformen, soziale Netzwerke), die im Internet veröffentlichte Anzeigen vermitteln, die Verpflichtung eingeführt, der Finanzverwaltung (GIB) monatlich detaillierte Informationen über die Anzeigen und die Inserenten (wie Internetadresse, Identitäts-/Titelinformationen, Inkassobeträge und Bankkontoinformationen) zu melden. Darüber hinaus war vorgesehen, dass weitere von der Präsidentschaft festzulegende Informationen gemeldet werden müssen und dass diese Anbieter für die Richtigkeit der von den Inserenten angegebenen Informationen verantwortlich gemacht werden.

Mit den rechtskräftigen Entscheidungen der Dritten Kammer des Staatsrats (Entscheidung vom 29.04.2024, E.:2023/3109; K.:2024/2440) und der Kammer für Steuerstreitigkeiten (Entscheidung vom 22.04.2026) wurden bestimmte Artikel des Kommuniqués für Hosting-Anbieter jedoch aufgehoben.

Gründe für die Aufhebung

In der Entscheidung des Staatsrats wurde festgestellt, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung weiterer von der Präsidentschaft festzulegender Informationen keine Gewissheit bot und hinsichtlich Art und Inhalt der angeforderten Informationen nicht vorhersehbar war.

Darüber hinaus wurde die Haftbarmachung von Hosting-Anbietern für die Richtigkeit der von den Inserenten gemeldeten Informationen als Verstoß gegen den in der Verfassung und im türkischen Strafgesetzbuch verankerten Grundsatz der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit erachtet.

NEUE REGELUNGEN DURCH DAS VUK-GENERALKOMMUNIQUÉ NR. 595

Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Staatsrats wurden mit dem VUK-Generalkommuniqué Nr. 595, das im Amtsblatt Nr. 33361 vom 5. September 2026 veröffentlicht wurde, wesentliche Änderungen am Kommuniqué Nr. 538 vorgenommen.

Gemäß der neuen Regelung sind Hosting-Anbieter und Anbieter sozialer Netzwerke, die die Veröffentlichung von Anzeigen für den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Gütern sowie Dienstleistungen ermöglichen, verpflichtet, die folgenden Informationen bezüglich dieser von ihnen durchgeführten Transaktionen innerhalb von Einmonatszeiträumen des Kalenderjahres elektronisch an die GIB-Systeme zu melden:

a) Die Internetadresse oder -adressen, unter denen die bereitgestellte Dienstleistung erbracht wird.

b) Informationen zur Feststellung der Steuerpflicht, wie Name-Nachname/Titel, TR-Identitätsnummer/Ausländer-Identitätsnummer/Steuer-Identitätsnummer, die zu den natürlichen oder juristischen Personen gehören, die betreut werden.

c) Anzeigeninformationen zu den Verkaufs-/Vermietungstransaktionen für bewegliche und unbewegliche Güter sowie Dienstleistungen, die im Namen der betreuten Personen durchgeführt wurden.

Mit dieser Änderung wurde die Formulierung bezüglich unbestimmter, von der Präsidentschaft anzufordernder anderer Informationen gestrichen und der Umfang der zu meldenden Anzeigeninformationen präzisiert. Darüber hinaus wurde der Absatz, der die Anbieter direkt für die Richtigkeit der Informationen verantwortlich macht, aufgehoben.

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

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