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Obergrenze der Liquiditätsquote für SGK-Schuldenstundungen bis zum 31. August 2026 aufgehoben

STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-101 // Die Obergrenze von 1,00 für die Liquiditätsquote, die bei Anträgen auf Stundung und Ratenzahlung von Schulden gegenüber der Sozialversicherungsanstalt (SGK) verwendet wird, wurde für Anträge, die bis zum 31. August 2026 gestellt werden, aufgehoben. Schuldner, die zuvor ihre Schulden nicht restrukturieren konnten, weil ihre Liquiditätsquote über 1 lag, können ihre Schulden nun in bis zu 36 Monatsraten abbezahlen, sofern sie sich bis zu diesem Datum bewerben.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-101 DATUM: 31.07.2026

Mit dem am 31.07.2026 von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) veröffentlichten Allgemeinen Schreiben wurde eine erhebliche Flexibilität hinsichtlich des in Artikel 48 des Gesetzes Nr. 6183 geregelten Stundungsmechanismus (Aufschub und Ratenzahlung) geschaffen. Diese neue Anwendung, die parallel zu den Regelungen des Ministeriums für Schatz und Finanzen verläuft, zielt darauf ab, Unternehmen in schwierigen finanziellen Situationen die Zahlung ihrer SGK-Schulden zu ermöglichen.

Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung sind wie folgt:

Ausnahme von der Obergrenze der Quote (Bis zum 31. August 2026)

Die Obergrenze von 1,00 für die Liquiditätsquote, die zur Bestimmung der „sehr schwierigen Situation“ verwendet wird, wurde vorübergehend aufgehoben. In der bisherigen Praxis konnten Unternehmen mit einer Liquiditätsquote von über 1 nicht vom Stundungsverfahren profitieren; mit der neuen Regelung können diese Unternehmen jedoch ihre Schulden in bis zu 36 Monaten restrukturieren, sofern sie den Antrag bis zum 31.08.2026 stellen.

Keine Dokumente erforderlich für Anträge bis zu 36 Monaten

Bei Stundungsanträgen, die bis zum 31. August 2026 gestellt werden;

  • Ein „Bericht über eine sehr schwierige Situation“ und ein „Meldeformular zur finanziellen Situation“ WERDEN NICHT VERLANGT von denjenigen, die eine Zahlung in 36 Monaten oder weniger beantragen.
  • Diese Dokumente werden jedoch weiterhin von denjenigen angefordert, die eine Zahlung in mehr als 36 Monaten (bis zu maximal 72 Monaten) beantragen.

Welche SGK-Schulden können gestundet werden?

Schulden von Unternehmen gegenüber der SGK wie Versicherungsprämien, Verwaltungsstrafen, Prämien zur Unterstützung der sozialen Sicherheit, Arbeitslosenversicherungsprämien, Bildungsbeiträge, Sonderverkehrssteuern und Stempelsteuern können in diesem Rahmen auf bis zu maximal 72 Monate gestundet werden.

  1. Wie wird die Liquiditätsquote berechnet?

    Die Laufzeit der Ratenzahlung wird entsprechend der Liquiditätsquote des Schuldners bestimmt. Die Formeln lauten wie folgt:

  • Auf Bilanzbasis: (Umlaufvermögen – Vorräte) / Kurzfristiges Fremdkapital
  • Auf Basis der Betriebskostenrechnung: (Kasse + Bank + Kurzfristige Forderungen) / Kurzfristige Schulden

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

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