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Steuerfreie in- und ausländische Tagegeldsätze für die zweite Jahreshälfte 2026

STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-99 // Mit der Aktualisierung der Gehaltskoeffizienten für Beamte, die zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31. Dezember 2026 gelten, wurden die von der Einkommensteuer zu befreienden Beträge für das inländische, ausländische und TRNC-Tagegeld (Spesen) sowie die diesen Beträgen entsprechenden Bruttogehaltsklassen neu festgelegt.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-99 DATUM: 22.07.2026

Gemäß dem Rundschreiben Nr. 5 vom 02.07.2026 der Generaldirektion für öffentliche Finanzverwaltung und Transformation des Ministeriums für Schatz und Finanzen wurden die Gehaltskoeffizienten für Beamte geändert. Entsprechend den neuen Koeffizienten, die für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2026 gültig sind, wurden die steuerfreien Tagegeldsätze für das Inland, das Ausland und die Türkische Republik Nordzypern (TRNC), die je nach Bruttogehaltsstufe des Personals gezahlt werden können, aktualisiert.

Damit die an Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft gezahlten Tagegelder von der Einkommensteuer befreit werden können, darf der auf der Grundlage der Dienstaltersstufe und des Bruttogehalts des Personals berechnete Betrag den Höchstbetrag, der einem Beamten auf derselben Gehaltsstufe gewährt wird, nicht überschreiten.

Die Tabellen zu den neuen Gehaltsklassen, die sich nach den Koeffizientenänderungen ergeben, und den anzuwendenden steuerfreien Tagegeldsätzen sind nachstehend aufgeführt.

1. Steuerfreie inländische Tagegeldsätze (01.07.2026 – 31.12.2026)

Bruttomonatsgehaltsklasse (TL) Steuerfreies Tagegeld (TL)
40.762,28 TL und mehr 900,00
Zwischen 40.478,69 und 40.762,27 TL 890,00
Zwischen 37.957,87 und 40.478,68 TL 880,00
Zwischen 33.546,43 und 37.957,86 TL 870,00
Zwischen 27.236,51 und 33.546,42 TL 860,00
27.236,50 TL und darunter 850,00

2. TRNC (Nordzypern) Steuerfreie Tagegeldsätze (01.07.2026 – 31.12.2026)

Bruttomonatsgehaltsklasse (TL) Steuerfreies Tagegeld (TL)
40.762,28 TL und mehr 2.005,00
Zwischen 40.478,69 und 40.762,27 TL 1.765,00
Zwischen 27.874,59 und 40.478,68 TL 1.527,00
Zwischen 27.236,51 und 27.874,58 TL 1.285,00
27.236,50 TL und darunter 1.045,00

3. Steuerfreie ausländische Tagegeldsätze (01.07.2026 – 31.12.2026)

Bei ausländischen Tagegeldanwendungen sind je nach Bruttomonatsbetrag des Personals folgende Spalten als Referenz heranzuziehen:

  • 40.762,28 TL und mehr: Spalte II
  • Zwischen 40.478,69 und 40.762,27 TL: Spalte III
  • Zwischen 37.957,87 und 40.478,68 TL: Spalte IV
  • Zwischen 33.546,43 und 37.957,86 TL: Spalte V
  • Zwischen 27.236,51 und 33.546,42 TL: Spalte VI
  • 27.236,50 TL und darunter: Spalte VII

(Spaltenbeträge für wichtige Länder – In der jeweiligen Währung)

Land und Währung Spalte II Spalte III Spalte IV Spalte V Spalte VI Spalte VII
USA (USD) 199 159 135 128 120 102
Deutschland (Euro) 176 141 119 113 106 89
Großbritannien (GBP) 127 100 86 82 76 65
Frankreich (Euro) 169 134 114 108 101 86
Italien (Euro) 162 130 111 104 98 82
Niederlande (Euro) 170 136 116 109 102 87
Schweiz (CHF) 286 229 194 183 173 145
Sonstige EU-Länder (Euro) 140 111 95 89 84 72
Sonstige Länder (USD) 173 138 117 110 105 88

(Für die vollständige Auslandstabelle und andere Länder können Sie die detaillierte PDF-Datei des Rundschreibens einsehen).

Wichtige Hinweise zur Anwendung

  1. Dienstalterszulage (Kıdem Aylığı): Bei der Festlegung des steuerfreien Tagegeldes eines Mitarbeiters in der Privatwirtschaft muss der anhand des Dienstalters berechnete Betrag der Dienstalterszulage zu den in den Tabellen aufgeführten Bruttogehältern addiert werden. Die Dienstalterszulage wird mit der Formel (Dienstjahre x 20 x 1,575512) berechnet. Die Berechnung erfolgt für maximal 25 Jahre.
  2. Besteuerung: Von Tagegeldern, die den festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten, wird lediglich eine Stempelsteuer von 0,759 % abgezogen. Überschreitende Beträge müssen als Nettolohn betrachtet, hochgerechnet (brutto) und der Einkommensteuer unterworfen werden.
  3. Wechselkurs: Bei der Festsetzung ausländischer Tagegelder in TL muss der von der Zentralbank der Republik Türkei bekannt gegebene Devisenverkaufskurs zugrunde gelegt werden.
  4. Übernachtungskosten: Wenn die für Übernachtungen im Ausland gezahlten und belegten Ausgaben 40 % der steuerfreien Tagegeldbeträge übersteigen, können 70 % des übersteigenden Teils ebenfalls steuerfrei ausgezahlt werden.
  5. Tatsächliches Kostenverfahren: Werden anstelle eines Tagegeldes die Verpflegungs- und Übernachtungskosten der Reise gegen Rechnung an das Unternehmen gezahlt und als Aufwand verbucht, wird der gesamte dem Mitarbeiter zusätzlich bar ausgezahlte „Tagegeld“-Betrag als steuerpflichtiger Lohn betrachtet.

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

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