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Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Türkei und wann wird sie für Unternehmen relevant?

Die Mehrwertsteuer in der Türkei wird als Katma Değer Vergisi, kurz KDV, bezeichnet. Sie betrifft grundsätzlich entgeltliche Warenlieferungen und Dienstleistungen, die im Rahmen einer gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder selbstständigen Tätigkeit in der Türkei ausgeführt werden. Auch Warenimporte und bestimmte grenzüberschreitende Leistungen fallen in ihren Anwendungsbereich. Unternehmen müssen deshalb bereits vor Beginn ihrer Geschäftstätigkeit prüfen, welche Transaktionen steuerpflichtig sind und welcher Steuersatz anzuwenden ist.

Für die korrekte steuerliche Behandlung reicht es nicht aus, lediglich den allgemeinen Steuersatz zu kennen. Entscheidend sind außerdem die Art der Ware oder Dienstleistung, der Leistungsort, der Zeitpunkt der Steuerentstehung und mögliche Befreiungen. Bei der Umsatzsteuer in der Türkei können Fehler unmittelbare Auswirkungen auf Rechnungen, Verkaufspreise, Steuererklärungen und den Vorsteuerabzug haben. Besonders ausländische Unternehmen sollten grenzüberschreitende Transaktionen deshalb auf Grundlage der türkischen KDV-Vorschriften beurteilen.

Was ist die Mehrwertsteuer in der Türkei?

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die auf den Wert von Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen berechnen die Steuer in der Regel auf ihre steuerpflichtigen Ausgangsumsätze und weisen sie auf der Rechnung gesondert aus. Gleichzeitig können sie die für geschäftliche Einkäufe gezahlte Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen abziehen. An die Finanzverwaltung wird grundsätzlich die Differenz zwischen der berechneten Ausgangssteuer und der abzugsfähigen Vorsteuer abgeführt.

Die Bezeichnung KDV in der Türkei steht für „Katma Değer Vergisi“ und entspricht funktional der Mehrwertsteuer in Deutschland. Die türkischen Vorschriften unterscheiden jedoch bei Steuersätzen, Befreiungen, Einbehaltungsverfahren, Erklärungstypen und Nachweispflichten. Eine in Deutschland umsatzsteuerlich vertraute Transaktion kann daher in der Türkei anders behandelt werden. Maßgeblich sind das türkische KDV-Gesetz, die zugehörigen Durchführungsbestimmungen und die jeweils aktuelle Einordnung der betroffenen Waren oder Leistungen.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Türkei?

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in der Türkei 20 Prozent. Daneben bestehen ermäßigte Sätze von 10 Prozent und 1 Prozent für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Welcher Mehrwertsteuersatz in der Türkei anzuwenden ist, ergibt sich nicht allein aus der allgemeinen Produktbezeichnung. Entscheidend können die Beschaffenheit, die konkrete Leistung, die gesetzliche Liste und bei Waren die zolltarifliche Einordnung sein. Die aktuelle Übersicht der türkischen Finanzverwaltung bildet hierfür eine wichtige Grundlage.

Unternehmen sollten den zutreffenden Satz vor der Rechnungsstellung und möglichst bereits bei der Preisgestaltung feststellen. Wird ein zu niedriger Satz verwendet, kann die Finanzverwaltung die Differenz zusammen mit Verzugsfolgen und möglichen Sanktionen verlangen. Ein zu hoher Steuerausweis kann dagegen Korrekturen, Rückzahlungen und Abstimmungsprobleme verursachen. Besonders sorgfältig zu prüfen sind gemischte Leistungen, Produktpakete, Bewirtungsleistungen, Immobiliengeschäfte und Transaktionen, deren steuerliche Einordnung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängt.

Der Reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent

Der reguläre Satz von 20 Prozent gilt grundsätzlich für steuerpflichtige Lieferungen und Dienstleistungen, die weder einer ermäßigten Kategorie noch einer gesetzlichen Befreiung zugeordnet sind. Dazu können zahlreiche Handelswaren, Beratungsleistungen, Softwareleistungen, Vermietungsumsätze, technische Leistungen und sonstige Geschäftsvorgänge gehören. Unternehmen dürfen jedoch nicht automatisch davon ausgehen, dass jede Dienstleistung mit 20 Prozent besteuert wird. Vor der Abrechnung müssen der Leistungsort, eine mögliche Befreiung und gegebenenfalls ein KDV-Einbehaltungsverfahren geprüft werden.

Die Ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 10 und 1 Prozent

Die ermäßigten Steuersätze von 10 Prozent und 1 Prozent gelten ausschließlich für gesetzlich bestimmte Waren und Leistungen. Der Satz von 10 Prozent kann beispielsweise bei bestimmten Beherbergungs-, Gastronomie-, Gesundheits-, Bildungs- oder Personenbeförderungsleistungen relevant werden. Der Satz von 1 Prozent betrifft unter anderem zahlreiche gesetzlich erfasste Lebensmittel sowie ausgewählte Lieferungen und Immobiliengeschäfte. Da Ausnahmen und Detailvoraussetzungen bestehen, sollte die Einordnung anhand der aktuellen Listen, Produktmerkmale, Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls der zolltariflichen Position erfolgen.

Für welche Waren und Dienstleistungen gelten die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze?

Der Satz von 20 Prozent bildet den Regelfall, während die Sätze von 10 Prozent und 1 Prozent nur auf ausdrücklich erfasste Transaktionen angewendet werden dürfen. Bei Waren ist häufig die technische oder zolltarifliche Klassifizierung ausschlaggebend. Bei Dienstleistungen kommt es auf deren tatsächlichen Inhalt an. Die Formulierung in einem Vertrag oder auf einer Rechnung kann eine wirtschaftlich andersartige Leistung nicht automatisch in eine günstigere Steuerkategorie überführen.

Die folgende Übersicht dient daher nur als allgemeine Orientierung. Unternehmen müssen zusätzlich prüfen, ob besondere Bedingungen, zeitliche Regelungen, Ausnahmen oder abweichende Einordnungen bestehen. Das gilt insbesondere für kombinierte Lieferungen, Bewirtungsangebote, Immobilien, medizinische Leistungen und Waren, die je nach Verwendungszweck unterschiedlich behandelt werden können.

Steuersatz Typischer Anwendungsbereich Erforderliche Prüfung
20 Prozent Nicht ermäßigte Waren und Dienstleistungen Leistungsart, Leistungsort und mögliche Befreiung
10 Prozent Bestimmte Leistungen und gesetzlich gelistete Waren Einordnung in die maßgebliche Liste und Erfüllung der Voraussetzungen
1 Prozent Ausgewählte Grundbedarfswaren und besondere Transaktionen Produktklassifizierung, Geschäftsmodell und gesetzliche Detailbedingungen

Wann wird die Mehrwertsteuer für Unternehmen in der Türkei relevant?

Die KDV für Unternehmen wird relevant, sobald ein steuerbarer Geschäftsvorgang in der Türkei ausgeführt wird. Dazu gehören insbesondere Warenverkäufe, die Erbringung von Dienstleistungen, Vermietungen, Importe und bestimmte grenzüberschreitende Leistungen. Die KDV-Pflicht hängt nicht allein davon ab, ob ein Unternehmen einen Gewinn erzielt. Auch neu gegründete oder noch nicht profitable Gesellschaften können steuerpflichtige Umsätze ausführen und müssen ihre Rechnungs-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten erfüllen.

Für die praktische Beurteilung müssen Unternehmen den Ort und den Zeitpunkt des Umsatzes bestimmen. Anschließend sind Steuerbarkeit, Befreiungen, Steuersatz und Steuerschuldnerschaft zu prüfen. Bei Vorauszahlungen, Teilleistungen, langfristigen Projekten oder Abrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen können zusätzliche Fragen entstehen. Eine frühzeitige steuerliche Einordnung verhindert, dass Verträge mit Nettopreisen abgeschlossen werden, obwohl die später anfallende KDV wirtschaftlich nicht mehr an den Kunden weitergegeben werden kann.

Mehrwertsteuer bei Warenlieferungen und Dienstleistungen

Bei inländischen Warenlieferungen entsteht die Mehrwertsteuer grundsätzlich im Zusammenhang mit der Lieferung beziehungsweise der Ausstellung des maßgeblichen Belegs. Für Dienstleistungen ist entscheidend, wann die Leistung ausgeführt oder abgerechnet wird. Der Verkäufer oder Dienstleister berechnet die KDV, weist sie auf der Rechnung aus und erklärt sie gegenüber der Finanzverwaltung. Bei Teilrechnungen, Anzahlungen oder fortlaufenden Leistungen kann die Steuer bereits vor Abschluss des gesamten Projekts entstehen. Verträge und Abrechnungsprozesse sollten deshalb steuerlich aufeinander abgestimmt sein.

Mehrwertsteuer bei Importen und grenzüberschreitenden Geschäften

Bei Warenimporten wird die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich im Rahmen der Zollabfertigung erhoben. Maßgeblich sind unter anderem der Zollwert, mögliche Zölle und weitere in die Bemessungsgrundlage einzubeziehende Beträge. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen kommt es darauf an, wo die Leistung genutzt oder verwertet wird und wer die Steuer schuldet. Wird eine Leistung eines ausländischen Anbieters in der Türkei genutzt, kann der türkische Leistungsempfänger verpflichtet sein, die KDV im Reverse-Charge-Verfahren selbst zu erklären.

Welche KDV-Pflichten haben Unternehmen in der Türkei?

Unternehmen müssen ihre steuerpflichtigen Transaktionen vollständig dokumentieren, den richtigen Steuersatz anwenden und die KDV in der vorgeschriebenen Periode erklären. Dazu gehören ordnungsgemäße Rechnungen, eine nachvollziehbare Buchführung, die Abstimmung von Einkaufs- und Verkaufsbelegen sowie die korrekte Behandlung von Befreiungen und Einbehalten. Elektronische Rechnungs- und Archivsysteme können abhängig von Tätigkeit, Umsatz und regulatorischem Status ebenfalls verpflichtend werden.

Die reguläre KDV-Erklärung in der Türkei wird grundsätzlich bis zum 28. Tag des Folgemonats abgegeben und innerhalb der Erklärungsfrist bezahlt. Für die Erklärung der KDV als Steuerschuldner beziehungsweise im Einbehaltungsverfahren gilt grundsätzlich der 25. Tag des Folgemonats. Gesetzliche Verlängerungen und Feiertagsregelungen sind gesondert zu berücksichtigen. Die aktuellen Fristen können in der Übersicht der türkischen Finanzverwaltung geprüft werden.

Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen mit Mehrwertsteuer

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss die gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten und den Geschäftsvorgang eindeutig beschreiben. Bei steuerpflichtigen Umsätzen sind insbesondere die Bemessungsgrundlage, der angewandte KDV-Satz und der Steuerbetrag nachvollziehbar auszuweisen. Auch Angaben zu Verkäufer, Käufer, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Leistungsgegenstand müssen korrekt sein. Bei Steuerbefreiungen oder KDV-Einbehalten sind die maßgeblichen Hinweise und Codes zu verwenden. Fehlerhafte Rechnungen können sowohl die Steuererklärung als auch den Vorsteuerabzug des Kunden beeinträchtigen.

Abgabe der KDV-Erklärung und Zahlung der Steuerschuld

Die Ausgangsumsätze, berechnete KDV, abzugsfähige Vorsteuer, Befreiungen und gegebenenfalls weitere Korrekturpositionen werden in der entsprechenden Erklärung zusammengeführt. Ergibt sich eine Zahllast, muss diese innerhalb der maßgeblichen Frist beglichen werden. Ein Vorsteuerüberhang führt dagegen nicht automatisch zu einer Barauszahlung, sondern wird häufig in spätere Perioden übertragen. Erstattungen sind grundsätzlich nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen und bei vollständiger Dokumentation möglich. Unternehmen sollten die Erklärung deshalb mit Buchhaltung, Rechnungen und elektronischen Meldedaten abstimmen.

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug in der Türkei?

Beim Vorsteuerabzug in der Türkei wird die für betriebliche Einkäufe gezahlte KDV von der auf Ausgangsumsätze berechneten KDV abgezogen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Einkauf mit der steuerpflichtigen Geschäftstätigkeit zusammenhängt, ein ordnungsgemäßer Beleg vorliegt und die Transaktion korrekt in den gesetzlichen Büchern erfasst wurde. Private Aufwendungen, nicht abzugsfähige Kosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit bestimmten steuerbefreiten Umsätzen können den Abzug ganz oder teilweise ausschließen.

Der Zeitpunkt der Belegerfassung ist ebenfalls wichtig. Das Abzugsrecht muss grundsätzlich innerhalb des gesetzlich zulässigen Zeitraums ausgeübt werden und setzt eine nachvollziehbare Dokumentation voraus. Eingangsrechnungen sollten daher zeitnah geprüft, verbucht und mit Lieferantenkonten abgestimmt werden. Übersteigt die abzugsfähige Vorsteuer die berechnete Ausgangssteuer, wird der Unterschied normalerweise vorgetragen. Eine Auszahlung oder Verrechnung ist nur möglich, wenn eine gesetzliche Erstattungsgrundlage besteht und die erforderlichen Nachweise eingereicht werden.

Welche Mehrwertsteuerregelungen gelten für ausländische Unternehmen?

Die Umsatzsteuerpflicht in der Türkei kann auch ausländische Unternehmen ohne türkischen Hauptsitz betreffen. Entscheidend sind die Art der Transaktion, der Ort der Lieferung oder Leistung, das Vorhandensein einer türkischen Gesellschaft beziehungsweise Betriebsstätte und die Person des Leistungsempfängers. Warenimporte, lokale Lieferungen, elektronische Dienstleistungen an Verbraucher und in der Türkei genutzte grenzüberschreitende Leistungen können jeweils unterschiedliche Registrierungs-, Erklärungs- oder Einbehaltungspflichten auslösen.

Ausländische Unternehmen sollten ihre Vertragsketten vor Aufnahme der Tätigkeit analysieren. Zu klären ist insbesondere, wer als Lieferant auftritt, wer die Waren importiert, wo die Leistung genutzt wird und wer die KDV schuldet. Auch Incoterms, Rechnungswährung und Konzernverrechnungen können die praktische Abwicklung beeinflussen. Eine fehlende Betriebsstätte bedeutet nicht automatisch, dass eine Transaktion außerhalb des türkischen KDV-Systems liegt; gegebenenfalls übernimmt der türkische Empfänger die Erklärungspflicht.

KDV-Pflichten bei einer Gesellschaft oder Betriebsstätte in der Türkei

Eine in der Türkei gegründete Gesellschaft behandelt ihre steuerpflichtigen Umsätze grundsätzlich nach den regulären türkischen KDV-Vorschriften. Auch eine Betriebsstätte kann abhängig von ihrer Tätigkeit lokale Rechnungs-, Buchführungs- und Erklärungspflichten auslösen. Dabei müssen Transaktionen zwischen dem türkischen Geschäftsbetrieb, ausländischen Konzerngesellschaften und lokalen Kunden getrennt beurteilt werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Funktionen, der Leistungsfluss und die verwendeten Verträge. Der bloße Sitz der Konzernzentrale im Ausland beseitigt lokale Pflichten nicht.

Reverse-Charge-Verfahren bei Leistungen aus dem Ausland

Erbringt ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in der Türkei eine Leistung, die in der Türkei genutzt wird, kann die KDV vom türkischen Empfänger geschuldet werden. Der Empfänger erklärt die Steuer grundsätzlich über die dafür vorgesehene Erklärung als Steuerschuldner. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der erklärte Betrag zugleich oder anschließend als Vorsteuer berücksichtigt werden. Ob das Verfahren greift, hängt insbesondere vom Leistungsort, der Nutzung, einer möglichen Befreiung und dem Status der Vertragsparteien ab.

Welche Umsätze sind in der Türkei von der Mehrwertsteuer befreit?

Das türkische KDV-Recht sieht Befreiungen für bestimmte Transaktionen vor. Dazu können Exporte, bestimmte internationale Transportleistungen, diplomatische Lieferungen, ausgewählte Investitionsgüter, gesetzlich definierte Finanztransaktionen und weitere besondere Geschäftsvorgänge gehören. Eine Befreiung darf jedoch nicht allein aufgrund einer allgemeinen Bezeichnung angewendet werden. Unternehmen müssen prüfen, ob sämtliche materiellen Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechnungs-, Melde- und Nachweispflichten gelten.

Zudem ist zwischen Befreiungen mit und ohne Recht auf Vorsteuerabzug zu unterscheiden. Bei vollständigen Befreiungen kann die mit dem Umsatz zusammenhängende Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen abzugs- oder erstattungsfähig bleiben. Bei teilweisen Befreiungen kann der Vorsteuerabzug dagegen ausgeschlossen sein. Die KDV-Durchführungsbestimmungen der türkischen Finanzverwaltung enthalten die maßgeblichen Regelungen zu Befreiungen, Nachweisen und Erstattungsverfahren.

Mehrwertsteuerbefreiung bei Exportgeschäften

Warenexporte können von der türkischen KDV befreit sein, wenn die Waren das türkische Zollgebiet tatsächlich verlassen und die gesetzlichen Exportnachweise vorliegen. Bei Dienstleistungen sind zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen: Die Leistung muss grundsätzlich für einen Kunden im Ausland erbracht und außerhalb der Türkei genutzt werden. Eine Rechnung an einen ausländischen Kunden reicht daher nicht in jedem Fall aus. Unternehmen müssen Vertragsunterlagen, Zollbelege, Zahlungsnachweise und den wirtschaftlichen Ort der Nutzung konsistent dokumentieren.

Steuerbefreiungen für bestimmte Investitionen und Geschäftsvorgänge

Im Rahmen eines gültigen Investitionsförderungszertifikats können bestimmte Lieferungen von Maschinen und Anlagen von der KDV befreit werden. Die Begünstigung gilt jedoch nur, wenn die betreffende Investition, der Leistungsempfänger und die gelieferten Wirtschaftsgüter die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Weitere Befreiungen können für besonders geregelte Transaktionen bestehen. Vor der Rechnungsstellung sollten Unternehmen das Befreiungsdokument, den Gültigkeitszeitraum, die Warenliste und mögliche Meldepflichten prüfen, da eine unberechtigte Steuerbefreiung erhebliche Nachforderungen auslösen kann.

Welche Fehler sollten Unternehmen bei der türkischen Mehrwertsteuer vermeiden?

Zu den häufigsten Fehlern gehören die Anwendung eines falschen Steuersatzes, unvollständige Rechnungen, verspätete Erklärungen und ein Vorsteuerabzug ohne ausreichenden Beleg. Probleme entstehen außerdem, wenn Unternehmen Befreiungen ohne die vorgeschriebenen Nachweise anwenden oder grenzüberschreitende Dienstleistungen nicht auf eine Reverse-Charge-Pflicht prüfen. Auch die Annahme, sämtliche an ausländische Kunden ausgestellten Rechnungen seien automatisch steuerfrei, kann zu erheblichen Steuerrisiken führen.

Weitere Fehlerquellen sind nicht abgestimmte Buchhaltungsdaten, fehlende Korrekturen bei Retouren und Gutschriften sowie Differenzen zwischen elektronischen Rechnungen und Steuererklärungen. Unternehmen sollten KDV-Konten regelmäßig mit Einkaufs- und Verkaufsregistern abstimmen. Steuerpositionen in Verträgen müssen außerdem klar regeln, ob Preise netto oder inklusive KDV vereinbart wurden. Bei komplexen oder ungewöhnlichen Transaktionen ist eine Prüfung vor Vertragsabschluss meist einfacher als eine nachträgliche Korrektur bereits ausgestellter Rechnungen und abgegebener Erklärungen.

Wie unterstützt STB CPA Turkey Unternehmen bei ihren KDV-Pflichten?

STB CPA Turkey unterstützt Unternehmen bei der Beurteilung steuerpflichtiger Transaktionen, der Auswahl des anzuwendenden KDV-Satzes und der Kontrolle erforderlicher Nachweise. Die steuerlichen Dienstleistungen können dabei mit den operativen Abläufen und der laufenden Rechnungsverarbeitung verbunden werden. Im Mittelpunkt stehen die korrekte Umsetzung der Vorschriften, nachvollziehbare Buchungsunterlagen und die rechtzeitige Erfüllung der Erklärungspflichten.

Die Unterstützung kann sowohl laufende inländische Geschäfte als auch Importe, Exporte und grenzüberschreitende Dienstleistungen umfassen. Relevante Verträge, Rechnungen und Transaktionsketten werden anhand ihres wirtschaftlichen Inhalts betrachtet. Ergänzend lassen sich die KDV-Konten mit den Buchhaltungs- und Finanzberichterstattungsdiensten abstimmen. So können Abweichungen vor Abgabe der Erklärung erkannt und notwendige Korrekturen rechtzeitig vorgenommen werden.

Prüfung der Anwendbaren Mehrwertsteuersätze

Bei der Prüfung wird zunächst festgestellt, ob eine Transaktion in den Anwendungsbereich der türkischen KDV fällt. Anschließend werden die Art der Ware oder Dienstleistung, mögliche reduzierte Sätze, Befreiungen und Einbehaltungsverfahren bewertet. STB CPA Turkey kann zudem kontrollieren, ob Rechnungsbeschreibungen, Produktklassifizierungen und Vertragsbedingungen mit der steuerlichen Behandlung übereinstimmen. Besonders bei neuen Produkten, kombinierten Leistungen und grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen hilft diese Prüfung, falsche Steuerausweise und spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Unterstützung bei KDV-Erklärungen und Vorsteuerabzug

Für die Erstellung der Erklärung werden Ausgangsumsätze, Eingangsrechnungen, Steuerbefreiungen, Einbehalte und Korrekturen periodengerecht zusammengeführt. Die zugrunde liegenden Konten und Belege sollten vor der Übermittlung abgestimmt werden. Beim Vorsteuerabzug wird geprüft, ob der Aufwand betrieblich veranlasst, der Beleg ordnungsgemäß und die Erfassung fristgerecht erfolgt ist. Bei erstattungsfähigen Transaktionen müssen zusätzlich die vorgeschriebenen Listen, Nachweise und Antragsunterlagen vollständig vorbereitet und mit den erklärten Beträgen in Einklang gebracht werden.

Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer in der Türkei

Die folgenden Antworten geben einen kompakten Überblick über häufige KDV-Fragen von inländischen und ausländischen Unternehmen. Da der konkrete Vertrag, der Leistungsort, die Produktklassifizierung und mögliche Befreiungen das Ergebnis verändern können, sollte jede Transaktion anhand ihrer tatsächlichen Merkmale geprüft werden.

Müssen ausländische Unternehmen in der Türkei Mehrwertsteuer zahlen?

Ausländische Unternehmen können mit türkischer KDV belastet werden oder eigene Pflichten auslösen, wenn sie Waren importieren, lokale Lieferungen ausführen oder in der Türkei steuerbare Leistungen erbringen. Besteht keine türkische Niederlassung, kann bei bestimmten Dienstleistungen der türkische Empfänger die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren erklären. Bei elektronischen Dienstleistungen an türkische Verbraucher können besondere Registrierungsvorschriften gelten. Entscheidend sind Geschäftsmodell, Leistungsort, Kundenstatus und tatsächliche Nutzung der Leistung.

Kann die in der Türkei gezahlte Vorsteuer zurückgefordert werden?

Eine Erstattung ist nicht bei jedem Vorsteuerüberhang möglich. Nicht verrechnete Vorsteuer wird grundsätzlich in spätere Perioden vorgetragen. Eine Erstattung kann insbesondere bei gesetzlich begünstigten Umsätzen wie bestimmten Exportgeschäften oder Transaktionen mit reduziertem Steuersatz vorgesehen sein. Dafür müssen die Steuererklärungen, Rechnungen, Zahlungsunterlagen und geforderten Listen vollständig sein. Je nach Erstattungsbetrag und Verfahren können zusätzliche Prüfberichte, Bestätigungen oder Sicherheiten erforderlich werden.

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Dienstleistungen in der Türkei?

Für Dienstleistungen gilt grundsätzlich der reguläre Satz von 20 Prozent, sofern die betreffende Leistung nicht ausdrücklich dem Satz von 10 Prozent oder 1 Prozent zugeordnet oder von der KDV befreit ist. Die korrekte Behandlung hängt außerdem vom Leistungsort und vom Leistungsempfänger ab. Bei grenzüberschreitenden Leistungen muss geprüft werden, ob die Leistung in der Türkei genutzt wird und ob der Empfänger die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren schuldet.

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

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