Finanzierungen zwischen Konzerngesellschaften können den Betriebsmittelbedarf decken oder Investitionen unterstützen. Die Zugehörigkeit zum selben Konzern bedeutet jedoch nicht, dass sich der Zinssatz ausschließlich nach internen Präferenzen bestimmen lässt. Eine Fremdvergleichsanalyse für konzerninterne Darlehen untersucht, welche Finanzierungsbedingungen unabhängige Parteien unter vergleichbaren Umständen vereinbaren würden. Die Untersuchung beginnt mit der Bestimmung der Darlehensmerkmale und umfasst anschließend die Beurteilung des Kreditrisikos, die Auswahl vergleichbarer Transaktionen und die Begründung der Zinsfestsetzung.
Eine fundierte Bewertung betrachtet mehr als den Zinssatz allein. Darlehensbetrag, Währung, Laufzeit, Zahlungsplan und Besicherung werden gemeinsam untersucht. Derselbe Zinssatz kann für ein Darlehen angemessen erscheinen, für ein anderes mit abweichenden Bedingungen jedoch ungeeignet sein. Deshalb sollte ein klarer und dokumentierbarer Zusammenhang zwischen dem Finanzierungsbedarf des Unternehmens und den ausgewählten Vergleichstransaktionen bestehen.
Was ist eine Fremdvergleichsanalyse für Konzerndarlehen und warum ist sie erforderlich?
Bei dieser Analyse werden die Finanzierungsbedingungen zwischen verbundenen Unternehmen mit den Bedingungen verglichen, die unabhängige Unternehmen unter ähnlichen wirtschaftlichen Umständen vereinbaren würden. Ziel ist es, einzuschätzen, welchen Zinssatz und welche Zahlungsmodalitäten die Parteien ohne ihre gesellschaftsrechtliche Verbindung ausgehandelt hätten. Das Risiko des Darlehensgebers und die Finanzierungskosten des Darlehensnehmers lassen sich dadurch anhand der wirtschaftlichen Merkmale der Transaktion erklären.
Der Nutzen der Untersuchung liegt darin, die Angemessenheit des gewählten Zinssatzes nachvollziehbar zu begründen. Ein aus dem Vorjahr übernommener Zinssatz oder ein einheitlicher Satz für sämtliche Konzerngesellschaften bildet die Besonderheiten einzelner Finanzierungen möglicherweise nicht ab. Eine dokumentierte Bewertung unterstützt konsistente Entscheidungen der Geschäftsleitung und liefert eine Grundlage für deren Begründung aus Verrechnungspreissicht. Die Ermittlung eines angemessenen Zinssatzes ersetzt allerdings nicht die gesonderte Prüfung des Darlehensbetrags und des wirtschaftlichen Charakters der Finanzierung.
Welche Darlehensbedingungen müssen vor der Zinsanalyse feststehen?
Zunächst ist zu klären, welchem Zweck die Finanzierung dient und wie sie zurückgezahlt werden soll. Ein Darlehen zur Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses ist anders zu beurteilen als eine langfristige Investitionsfinanzierung. Darlehensbetrag, Auszahlungsdatum, Laufzeit, Zinszahlungstermine und Tilgungsplan sollten eindeutig festgelegt sein. Auch die Entscheidung zwischen fester und variabler Verzinsung, vorzeitige Rückzahlungsrechte und gegebenenfalls gestellte Sicherheiten gehören zur Beschreibung der Transaktion.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die vertraglichen Bedingungen mit der tatsächlichen Durchführung übereinstimmen. Ein formal auf drei Monate befristeter, aber fortlaufend verlängerter Darlehenssaldo kann wirtschaftlich auf einen längerfristigen Finanzierungsbedarf hinweisen. Zu beurteilen ist außerdem, ob der Darlehensnehmer die vorgesehenen Zahlungen leisten kann und ob ein unabhängiger Kreditgeber denselben Betrag zu vergleichbaren Bedingungen bereitstellen würde. Diese Fragen sollten vor der Zinsberechnung geklärt werden, damit der Vergleich die tatsächliche Finanzierung abbildet.
Wie beeinflusst das Kreditrisiko des Darlehensnehmers den fremdüblichen Zinssatz?
Das Kreditrisiko betrifft die Möglichkeit, dass der Darlehensnehmer Zins- und Tilgungszahlungen nicht fristgerecht leistet. Bei der Bewertung werden unter anderem die Fähigkeit zur Erwirtschaftung von Zahlungsmittelüberschüssen, bestehende Verbindlichkeiten, Rentabilität, Branche und Stabilität der Einnahmen berücksichtigt. Ein Unternehmen mit schwächerer Rückzahlungsfähigkeit kann bei ansonsten vergleichbaren Bedingungen höhere Finanzierungskosten haben. Wie groß dieser Unterschied ausfällt, sollte jedoch durch geeignete Daten belegt und nicht lediglich angenommen werden.
Ein fehlendes externes Kreditrating verhindert die Analyse nicht. Finanzielle und qualitative Merkmale können eine begründete Risikobewertung ermöglichen. Auch eine mögliche Unterstützung aufgrund der Konzernzugehörigkeit ist zu untersuchen, ohne das Rating der Muttergesellschaft automatisch auf den Darlehensnehmer zu übertragen. Eine ausdrückliche Garantie muss von der Markterwartung einer möglichen Konzernunterstützung unterschieden werden. Derselbe Unterstützungseffekt darf nicht sowohl in der Bonitätsbewertung als auch durch eine zusätzliche Preisanpassung doppelt berücksichtigt werden.
Wie werden geeignete Transaktionen für den Zinsvergleich ausgewählt?
Die Vergleichstransaktionen müssen dem untersuchten Darlehen in wirtschaftlich relevanter Hinsicht ausreichend ähnlich sein. Es genügt nicht, lediglich Kredite an Unternehmen derselben Branche zu finden. Auch Kreditrisiko, Vertragsdatum und Finanzierungsbedingungen sind zu berücksichtigen. Werden die Auswahl- und Ausschlusskriterien vor der Datensuche festgelegt, verringert dies das Risiko, nachträglich nur diejenigen Beispiele auszuwählen, die einen bereits gewünschten Zinssatz unterstützen. Ein Zinsvergleich für konzerninterne Darlehen sollte deshalb auf nachvollziehbaren Auswahlregeln beruhen.
Untersucht werden können sowohl Geschäfte der beteiligten Unternehmen mit unabhängigen Dritten als auch weitere unabhängige Markttransaktionen. Ob sich die Daten verwenden lassen, hängt davon ab, wie gut die Vertragsbedingungen bekannt sind und ob wesentliche Unterschiede erklärt werden können. Die Eignung der gewählten Methode sollte ebenfalls begründet werden. Vergleichsfälle mit nachvollziehbaren Auswirkungen auf die Preisbildung bieten eine belastbarere Grundlage als eine größere Sammlung von Transaktionen mit unklaren Bedingungen.
Wie werden interne Vergleichstransaktionen bei der Zinsanalyse beurteilt?
Eine interne Vergleichstransaktion liegt vor, wenn eine Partei des untersuchten Geschäfts eine vergleichbare Transaktion mit einem unabhängigen Dritten abgeschlossen hat. Ein Bankdarlehen des Darlehensnehmers kann hierfür infrage kommen, ist aber nicht allein wegen der Beteiligung einer Bank geeignet. Abschlussdatum, Besicherung, Laufzeit, Währung und Gebühren müssen verglichen werden. Das Bankdarlehen einer anderen Konzerngesellschaft ist für das untersuchte Geschäft nicht automatisch ein interner Vergleichsfall und erfordert eine gesonderte Vergleichbarkeitsprüfung.
Wie werden externe Vergleichstransaktionen bei der Zinsanalyse ausgewählt?
Externe Vergleichsfälle stammen aus vergleichbaren Finanzierungsgeschäften zwischen unabhängigen Parteien, die nicht an der untersuchten Transaktion beteiligt sind. Bei Kredit- oder Anleihedaten werden das Risiko des Schuldners, der Transaktionszeitpunkt und die Vertragsmerkmale gemeinsam bewertet. Allgemeine Marktdurchschnitte und unverbindliche Bankauskünfte besitzen nicht dieselbe Aussagekraft wie tatsächlich abgeschlossene Geschäfte mit bekannten Bedingungen. Die Suchkriterien der Datenbankrecherche und die Gründe für den Ausschluss einzelner Transaktionen sollten in den Arbeitsunterlagen erhalten bleiben.
Wie werden Unterschiede bei Währung, Laufzeit und Besicherung im Zinsvergleich berücksichtigt?
Unterschiede bei Währung, Laufzeit und Besicherung können wesentliche Ursachen abweichender Zinssätze sein. Der unmittelbare Vergleich eines kurzfristigen Darlehens in türkischer Lira mit einer langfristigen Finanzierung in Euro führt möglicherweise zu keinem verlässlichen Ergebnis. Ebenso bildet der Zinssatz eines umfassend besicherten Kredits das Risiko eines unbesicherten Darlehens unter Umständen nicht angemessen ab. Auch feste und variable Zinsstrukturen müssen auf einer einheitlichen Grundlage beurteilt werden.
Für wesentliche Unterschiede können Vergleichbarkeitsanpassungen vorgenommen werden, sofern sich ihre Auswirkungen zuverlässig bestimmen lassen. Willkürliche Zinsaufschläge sind ungeeignet, um das Ergebnis einem gewünschten Zinssatz anzunähern. Bei Laufzeitunterschieden sollten beispielsweise die Zinsstruktur der jeweiligen Währung und die Marktbedingungen zum Transaktionszeitpunkt berücksichtigt werden. Lassen sich die Auswirkungen nicht hinreichend zuverlässig messen, kann ein Vergleichsfall ausgeschlossen werden. Gebühren und ähnliche Kosten sind ebenfalls nach ihrer Art und ihrem Umfang in die Bewertung einzubeziehen.
Wie werden die fremdübliche Zinsbandbreite und der anzuwendende Zinssatz bestimmt?
Nach der Auswahl geeigneter Vergleichstransaktionen und den erforderlichen Anpassungen können die Daten entweder einen einzelnen Zinssatz oder eine Bandbreite stützen. Bei der Ermittlung dieser Bandbreite sind Datenqualität und Vergleichbarkeit zu berücksichtigen. Die bloße Gegenüberstellung des niedrigsten und höchsten beobachteten Zinssatzes ergibt noch kein belastbares Ergebnis. Gegebenenfalls können statistische Verfahren zur Einengung der Bandbreite beitragen. Sie machen ungeeignete Vergleichstransaktionen jedoch nicht automatisch zu geeigneten Vergleichsfällen.
Der anzuwendende Zinssatz sollte anhand der konkreten Darlehensmerkmale ausgewählt werden. Weder der Median noch der niedrigste Wert innerhalb der Bandbreite ist grundsätzlich für jeden Fall richtig. Bei variabel verzinsten Darlehen sind Referenzzinssatz und Kreditrisikomarge getrennt und auf einer einheitlichen zeitlichen Grundlage zu erläutern. In einem rein hypothetischen Beispiel ergeben ein Referenzzinssatz von 4 Prozent und eine Marge von 2,5 Prozentpunkten einen Zinssatz von 6,5 Prozent. Diese Rechnung allein belegt jedoch nicht die Fremdüblichkeit der gewählten Marge.
Wie wird die Analyse dokumentiert und wann sollte sie aktualisiert werden?
Die Dokumentation sollte den Darlehensvertrag, Angaben zur Auszahlung, den Zahlungsplan, die Kreditrisikobewertung und die verwendeten Marktdaten zusammenführen. Auswahlkriterien, ausgeschlossene Vergleichsfälle, Anpassungen und die Begründung des endgültigen Zinssatzes müssen nachvollziehbar sein. Eine prüfende Person sollte erkennen können, welche Daten zu welchem Ergebnis geführt haben. Auch die Übereinstimmung der vertraglichen Bedingungen mit den Buchhaltungsunterlagen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen sollte im Rahmen der laufenden Überwachung regelmäßig kontrolliert werden.