Sie befinden sich hier:

Fristen für Erstellung, Unterzeichnung und Hochladen von E-Büchern Verlängert

STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-83 // Mit dem VUK-Rundschreiben vom 8. Juni 2026 wurden die Fristen für das Erstellen, Unterzeichnen und Hochladen von E-Büchern auf den 30. Juni 2026 verlängert.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-83 DATUM: 08.06.2026

Gemäß dem von der Finanzverwaltung veröffentlichten Rundschreiben zum Steuerverfahrensgesetz Nr. VUK-202/2026-8 vom 8. Juni 2026 wurde eine Fristverlängerung für E-Bücher gewährt.

 

Die Details der neuen Regelung sind nachfolgend zusammengefasst:

1. Umfang der Fristverlängerungen

  • Die Frist für E-Bücher, die von Steuerpflichtigen bis zum Ende des 10. Juni 2026 erstellt und unterzeichnet werden mussten, wurde verlängert.

     
  • Ebenso wurden die Vorgänge verlängert, die bis zum Ende des 15. Juni 2026 abgeschlossen sein mussten, da der 14. Juni ein gesetzlicher Feiertag ist.

     

2. Die neue Frist

  • Die Frist für die Erstellung, Unterzeichnung und das Hochladen der E-Bücher sowie der Zertifikatsdateien in das IT-System der Finanzverwaltung wurde bis Dienstag, den 30. Juni 2026, verlängert.

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

Yazıyı Paylaşın:

Soru, Görüş ve Öneri İçin Bize Yazın!

Daha Fazla Okuyun!