| STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-83 | DATUM: 08.06.2026 |
Gemäß dem von der Finanzverwaltung veröffentlichten Rundschreiben zum Steuerverfahrensgesetz Nr. VUK-202/2026-8 vom 8. Juni 2026 wurde eine Fristverlängerung für E-Bücher gewährt.
Die Details der neuen Regelung sind nachfolgend zusammengefasst:
1. Umfang der Fristverlängerungen
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Die Frist für E-Bücher, die von Steuerpflichtigen bis zum Ende des 10. Juni 2026 erstellt und unterzeichnet werden mussten, wurde verlängert.
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Ebenso wurden die Vorgänge verlängert, die bis zum Ende des 15. Juni 2026 abgeschlossen sein mussten, da der 14. Juni ein gesetzlicher Feiertag ist.
2. Die neue Frist
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Die Frist für die Erstellung, Unterzeichnung und das Hochladen der E-Bücher sowie der Zertifikatsdateien in das IT-System der Finanzverwaltung wurde bis Dienstag, den 30. Juni 2026, verlängert.