| STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-82 | DATUM: 04.06.2026 |
Mit dem im Amtsblatt vom 04.06.2026 (Nr. 33270) veröffentlichten Gesetz Nr. 7582 wurden zugunsten der Steuerzahler wichtige Änderungen bei den Stundungs- und Ratenzahlungsverfahren für Schulden bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) vorgenommen.
Die Details der neuen Regelungen sind nachfolgend zusammengefasst:
1. Verlängerung der Ratenzahlungsfrist auf 72 Monate
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Schulden bei der SGK wie Versicherungsprämien, Verwaltungsstrafen, Arbeitslosenversicherungsprämien, Sonderbearbeitungssteuern und Stempelsteuern können nun für bis zu 72 Monate gestundet werden (die vorherige Praxis betrug 36 Monate).
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Die Ratenlaufzeit wird anhand der Liquiditätsquote des Schuldners festgelegt.
2. Erhöhung der Garantie-Grenze auf 1 Million TL
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Die für die Stundung von SGK-Schulden erforderliche Garantie-Grenze wurde von 250.000 TL auf 1 Million TLerhöht.
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Für Schulden bis zu 1.000.000 TL wird keine Garantie verlangt.
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Wenn die Schuld 1 Million TL übersteigt, wird lediglich eine Garantie in Höhe der Hälfte des übersteigenden Betrags verlangt.
3. Berechnung der Liquiditätsquote
Zur Berechnung der Liquiditätsquote, welche die Ratenlaufzeit bestimmt, werden folgende Formeln angewendet:
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Auf Bilanzbasis: (Umlaufvermögen – Vorräte) / Kurzfristige Fremdmittel
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Auf Basis der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: (Kasse + Bank + Kurzfristige Forderungen) / Kurzfristige Verbindlichkeiten