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Finanzferien 2026 werden zwischen dem 1. und 20. Juli durchgeführt

STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-89 // Die Finanzferien 2026 beginnen am 1. Juli und enden am 20. Juli; die Fristen für Steuererklärungen und -zahlungen, die in diesen Zeitraum und die folgenden 5 Tage fallen, wurden verlängert.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-89 DATUM: 29.06.2026

Die Praxis der „Finanzferien“, die Fachleuten und Steuerzahlern im Rahmen des Gesetzes Nr. 5604 Erleichterungen bietet, beginnt in diesem Jahr am Mittwoch, den 1. Juli 2026, und endet am Montag, den 20. Juli 2026.

Der aktualisierte Steuerkalender und die Grundsätze der Anwendung aufgrund der Finanzferien sind nachfolgend zusammengefasst:

1. Verlängerte Erklärungs- und Zahlungsfristen

  • Die Erklärungsfrist für Steuern, deren Erklärungszeitraum zwischen dem 1. und 20. Juli 2026 liegt, wurde auf Montag, den 27. Juli 2026, verlängert. Die Zahlungsfrist für die gemäß diesen Erklärungen angefallenen Steuern ist Dienstag, der 28. Juli 2026.
  • Für Steuern, deren letzter Tag der Erklärungsfrist auf die fünf Tage nach dem 20. Juli fällt (21.-25. Juli), gilt als Erklärungsfrist der 27. Juli 2026 und als Zahlungsfrist der 28. Juli 2026.
  • Die Frist für die Abgabe und Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt)-Erklärungen für den Zeitraum Juni 2026 ist Dienstag, der 28. Juli 2026.
  • Der letzte Tag für die Einreichung und Zahlung von Unterkunfts-, Stempel- sowie Quellen- und Prämiendienstleistungserklärungen ist auf Montag, den 27. Juli 2026, festgelegt.

2. Von den Finanzferien ausgeschlossene Steuern

  • Sonderverbrauchsteuer (ÖTV), Bank- und Versicherungsverkehrssteuer (BSMV), Sonderkommunikationssteuer und Glücksspielsteuer sind vom Anwendungsbereich der Finanzferien ausgeschlossen.
  • Die Bestimmungen für Finanzferien gelten nicht für Steuern, Abgaben und Gebühren, die von Zollverwaltungen, Sonderverwaltungen der Provinzen und Gemeinden erhoben werden.

3. Klage- und Gerichtsfristen

  • Die Fristen für die Einreichung einer Klage in Steuerangelegenheiten ruhen während der Finanzferien.
  • Fällt der letzte Tag der Klagefrist in die Finanz- oder Gerichtsferien, gilt diese Frist als bis zum Ende der Arbeitszeit am 7. September 2026 verlängert.
  • Die Finanzferien verlängern nur die Frist für die Klageerhebung und wirken sich nicht auf die Fristen für Berufungs- und Revisionsanträge aus

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

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