Fristen für Erstellung, Unterzeichnung und Hochladen von E-Büchern Verlängert
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-83 // Mit dem VUK-Rundschreiben vom 8. Juni 2026 wurden die Fristen für das Erstellen, Unterzeichnen und Hochladen von E-Büchern auf den 30. Juni 2026 verlängert.
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