Der Steuerrundbrief 2023 ist ein umfassendes Dokument, das wichtige u00c4nderungen und neue Vorschriften im Steuerrecht enthu00e4lt. Mit unserem Rundbrief-Service bieten wir detaillierte Erklu00e4rungen zu den aktualisierten Regeln und Verfahren, die Steuerpflichtige bei der Erfu00fcllung ihrer Verpflichtungen beachten mu00fcssen.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-98 // Der steuerfreie Höchstbetrag für Abfindungen, der zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31. Dezember 2026 gilt, wurde auf 73.729,87 TL festgelegt.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-97 // Die Verfahren und Grundsätze zu den Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes durch die Gesetze Nr. 7577 und 7582 wurden mit dem Allgemeinen Körperschaftsteuer-Rundschreiben Serien-Nr. 26 erläutert. Die Änderungen umfassen die Besteuerung von Gesundheitseinrichtungen von Stiftungsuniversitäten, Produktionsgewinne in Freihandelszonen, Transithandel, qualifizierte Dienstleistungszentren sowie Steuersatzermäßigungen für Unternehmen mit einem Industrie-Registrierungszertifikat.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-96 // Durch die Änderung des aufgehobenen Artikels 17 des Einkommensteuergesetzes mit dem Gesetz Nr. 7582 wurde die Obergrenze der Einkommensteuerbefreiung für Aktien, die Arbeitnehmern von Arbeitgebern, die als Techno-Initiative-Unternehmen gelten, gewährt werden, auf das Zweifache des jährlichen Bruttolohns erhöht und die für die Befreiung erforderlichen Haltefristen wurden verkürzt. Die Verfahren und Grundsätze zu diesen Änderungen wurden mit dem Allgemeinen Einkommensteuer-Rundschreiben Serien-Nr. 335 erläutert.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-95 // Gemäß dem dem Einkommensteuergesetz hinzugefügten wiederholten Artikel 20/D wurden die im Ausland erzielten Einkünfte und Erträge von natürlichen Personen, die in den letzten drei Kalenderjahren vor ihrer Niederlassung in der Türkei keinen Wohnsitz und keine Steuerpflicht in der Türkei hatten, für 20 Jahre von der Einkommensteuer befreit.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-94 // Rahmen der durch das Gesetz Nr. 7582 eingeführten neuen Vermögensfriedensregelung werden eine Befreiung von der Steuerprüfung und ermäßigte Steuersätze von bis zu 0 % gewährt, wenn inländische und ausländische Vermögenswerte bis zum 31. Juli 2027 gemeldet werden.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-93 // Mit dem Allgemeinen Einkommensteuer-Rundschreiben Serien-Nr. 334 wurden die Verfahren und Grundsätze bezüglich der Einführung von Einkommen- und Stempelsteuerbefreiungen erläutert, die auf bestimmte Grenzen (das 3- oder 5-fache des Mindestlohns) der Löhne von Personal angewendet werden, das in qualifizierten Dienstleistungszentren beschäftigt ist.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-92 // Im Rahmen des von der Generaldirektion für Kommunalverwaltungen veröffentlichten allgemeinen Schreibens wurde mitgeteilt, dass für öffentliche Forderungen, die von Gemeinden und Sonderverwaltungen der Provinzen verfolgt werden, eine Ratenzahlungsmöglichkeit von bis zu 72 Monaten gewährt wird, wobei für Beträge bis zu 10 Millionen TL keine Garantie verlangt wird.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-91 // Mit dem Präsidialerlass vom 20. Juni 2026 wurde die ermäßigte Quellensteuer von 0 % auf Einkünfte aus Staatsanleihen, Schatzwechseln und Leasingzertifikaten bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-90 // Mit dem am 1. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlichten Gesetz Nr. 7587 wurden neue Regelungen bezüglich der Besteuerung von Taxieinnahmen, der Befreiung vom Verkauf gewerblicher Nummernschilder, der E-Benachrichtigungspflichten und der Befreiung von der Vergnügungssteuer eingeführt.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-89 // Die Finanzferien 2026 beginnen am 1. Juli und enden am 20. Juli; die Fristen für Steuererklärungen und -zahlungen, die in diesen Zeitraum und die folgenden 5 Tage fallen, wurden verlängert.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-88 // Mit dem von der SGK veröffentlichten neuen Rundschreiben wurden neue Verfahren und Grundsätze bezüglich der Mindestarbeitskostenberechnung, der Anwendung der Methode des arithmetischen Durchschnitts, der Ausstellung von Teilunbedenklichkeitsbescheinigungen und der Verfahren zur Überprüfung von Amts wegen bei Bau- und Ausschreibungsarbeiten festgelegt.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-87 // Bei Stundungsverfahren für SGK-Schulden wurde der jährliche Zinssatz auf 29 % gesenkt, die maximale Ratenlaufzeit auf 72 Monate erhöht und die garantiefreie Stundungsgrenze auf 10 Millionen TL festgelegt. Die Frist für die Antragstellung und die Anzahlung, um von dem vergünstigten Zinssatz zu profitieren, ist der 31. August 2026.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-86 // Mit der Allgemeinen MwSt-Durchführungsverordnung Serie Nr. 58 vom 16. Juni 2026 wurden wesentliche Änderungen bei den MwSt-Befreiungspraktiken in Bezug auf die Übertragung von Stiftungsimmobilien, enteigneten Immobilien, Spenden an Darülaceze und Gesundheitsdienste von Stiftungsuniversitäten vorgenommen.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-85 // Mit dem am 16. Juni 2026 veröffentlichten Allgemeinen Inkasso-Rundschreiben wurden die Stundungsbedingungen für Steuerschulden gelockert; der jährliche Stundungszins wurde auf 29% gesenkt, die maximale Ratenlaufzeit auf 72 Monate erhöht und das garantiefreie Transaktionslimit auf 10 Millionen TL festgelegt.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-83 // Mit dem Präsidialerlass vom 13. Juni 2026 wurde die erforderliche Garantie für die Stundung von SGK-Schulden von 1 Million TL auf 10 Millionen TL erhöht; für Schulden über 10 Millionen wird nur für die Hälfte des übersteigenden Betrags eine Garantie verlangt
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-83 // Mit dem VUK-Rundschreiben vom 8. Juni 2026 wurden die Fristen für das Erstellen, Unterzeichnen und Hochladen von E-Büchern auf den 30. Juni 2026 verlängert.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-82 // Die Stundungs- und Ratenzahlungsfrist für SGK-Schulden wurde auf maximal 72 Monate verlängert, und die für Stundungsverfahren erforderliche Garantie-Grenze wurde auf 1.000.000 TL angehoben.
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-81 //
Das Gesetz Nr. 7582 zur Änderung bestimmter Gesetze, das umfassende Neuregelungen im Steuerrecht vorsieht, wurde im Amtsblatt Nr. 33270 vom 4. Juni 2026 veröffentlicht und ist in Kraft getreten.