Änderungen bei den Stundungs- und Ratenzahlungsverfahren für SGK-Schulden
STEUERRUNDSCHREIBEN: 2026-82 // Die Stundungs- und Ratenzahlungsfrist für SGK-Schulden wurde auf maximal 72 Monate verlängert, und die für Stundungsverfahren erforderliche Garantie-Grenze wurde auf 1.000.000 TL angehoben.
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